Wer zahlt eine Rohrreinigung?

Ist der Mieter oder der Eigentümer verantwortlich?

 

Bei einer Blockade der Abflussleitung stellt sich oft die Frage nach der Übernahme der Reinigungskosten.

Häufig kontaktieren uns Kunden für die Durchführung einer Abflussreinigung, und es entsteht die Diskussion, wer für die entstandenen Kosten aufkommt. Insbesondere wenn Sie als Mieter den Auftrag erteilen, ist die Zuständigkeit für die Begleichung der Rechnung für unseren Einsatz nicht immer eindeutig. Die Beauftragung einer Abflussreinigung, besonders durch unseren Soforteinsatz außerhalb regulärer Arbeitszeiten, kann mit Kosten verbunden sein. Wir möchten Sie hiermit informieren, wer finanziell verantwortlich ist, sollte die Notwendigkeit unserer fachmännischen Unterstützung aufgrund einer blockierten Leitung entstehen.

Zum Bestandteil der Mietobjekte zählen sämtliche Abwasserleitungen

Die gesamte Abwasserinfrastruktur eines Mietobjekts zählt zu den grundlegenden Bestandteilen der Mietsache. Nach dem Mietgesetz ist der Vermieter verpflichtet, diese in einem funktionstüchtigen und ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben und zu erhalten. Eine Überprüfungspflicht der im Mietbereich liegenden Leitungen besteht für den Vermieter allerdings nicht. Sollten Sie bemerken, dass der Abfluss nicht ordnungsgemäß funktioniert, ist es ratsam, unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen, um eine vollständige Verstopfung der Leitungen zu verhindern. Eine solche frühzeitige Mitteilung kann oft größere Schäden verhindern, die auftreten können, wenn die Leitungen blockiert sind.

Überwiegend ist der Vermieter für die Kosten verantwortlich

Die Verantwortung für die Reinigungskosten fällt nur dann auf Sie als Mieter, wenn die Verstopfung durch Ihr Fehlverhalten verursacht wurde. Das Mietgesetz definiert dies als "unsachgemäßen Gebrauch", welcher beispielsweise durch das Herunterspülen von Windeln, Hygieneartikeln, Speiseresten oder Katzenstreu entstehen kann, die die Abflüsse blockieren. Bevor diese Kosten auf Sie übertragen werden können, muss der Vermieter jedoch erst den unsachgemäßen Gebrauch beweisen. Die Beweislast liegt bei ihm. Kann er dies nicht, übernimmt er die Kosten für die Reinigungsarbeiten, auch für unseren Soforteinsatz, sollte eine Verstopfung vorliegen. Dies gilt ebenso, wenn die Blockade auf eine fehlerhafte Installation zurückzuführen ist, die beispielsweise zu starken Kalkablagerungen geführt hat.

Regelungen in Mehrparteienhäusern

Diese Prinzipien gelten gleichermaßen für Objekte mit mehreren Mieteinheiten. In einem solchen Fall muss der Vermieter den Schaden einer spezifischen Partei zuordnen können. Ist dies nicht möglich, liegt die finanzielle Last erneut bei ihm. Es ist nicht gestattet, dass der Vermieter die Reinigungskosten aufgrund einer Blockade pauschal auf alle Mieter umlegt. Kann also nicht eindeutig nachgewiesen werden, wer für die Verstopfung verantwortlich ist, und sind die Leitungen des Hauses betroffen, muss der Vermieter die Kosten tragen.

Eigenes Verschulden führt zur Kostenübernahme durch den Mieter

Grundsätzlich sind Sie nur dann zur Zahlung der Reinigungskosten verpflichtet, wenn durch Ihr Verschulden eine Verstopfung entstanden ist und der Vermieter dies belegen kann, was meist eine Herausforderung darstellt. Um zusätzliche Kosten und Blockaden zu vermeiden, sollten keine ungeeigneten Gegenstände in die Toilette oder den Waschbeckenabfluss geworfen werden.